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Institutionelle Anleger

Eröffnung eines Kontos für institutionelle Anleger
Institutionelle Anleger können vor der ersten Zeichnung ein Depot per Fax eröffnen.
Der Eröffnungsantrag kann bei Sparinvest S.A. in Luxemburg angefordert oder hier heruntergeladen werden.

Für die Kontoeröffnung erforderliche Unterlagen 
Für alle weiteren für die Kontoeröffnung erforderlichen Unterlagen setzt sich RBC Dexia Investor Services Bank S.A. in Luxemburg mit dem Anleger in Verbindung.

Aufträge
Die Abwicklung der Aufträge erfolgt über die Fonds-Plattformen Fundsettle/Euroclear und Clearstream/Vestima oder per Fax an RBC Dexia Investor Services Bank S.A., den Transferagenten der in Luxemburg domizilierten Teilfonds der Sparinvest SICAV. 

Institutionelle Anleger in Frankreich können den Handel über Euroclear France abwickeln oder ihre Aufträge per Fax an RBC Dexia Investor Services France S.A. in Paris übermitteln.

Annahmeschluss 
Der tägliche Annahmeschluss für an RBC Dexia Investor Services Bank S.A. in Luxemburg übermittelte Aufträge ist 17.00 Uhr (MEZ) an jedem Bankgeschäftstag in Luxemburg. 

Der tägliche Annahmeschluss für an RBC Dexia Investor Services France S.A. in Paris übermittelte Aufträge ist 15.30 Uhr (MEZ) an jedem Bankgeschäftstag in Frankreich.

Mindesterstzeichnungsbeträge und Mindestbestand

Für die R-Share Class (Anteilsklassen für Privatkunden) gibt es keinen Mindestzeichnungsbetrag. Für die institutionellen Anlegern vorbehaltenen Klassen „EUR I“, „DKK I“, „USD I“, „EUR ID“, „EUR UKI“, „GBP UKI“, „DKK UKI“, „SEK ID“, „SEK I“, „NOK I“ und ZAR I“ ein Mindestzeichnungsbetrag und/oder Mindestbestand von 5 Mio. EUR für die Klassen „EUR I“ und „EUR ID“, 37,5 Mio. DKK für die Klassen „DKK I“ und „DKK ID“, 6,5 Mio. USD für die Klasse „USD I“, 0,5 Mio. EUR für die Klasse „EUR UKI“, 0,45 Mio. GBP für die Klasse „GBP UKI“, 3,75 Mio. DKK für die Klasse „DKK UKI“, 46 Mio. SEK für die Klasse „SEK I“, 40 Mio. NOK für die Klasse „NOK I“ und 47 Mio. für die Klasse „ZAR I“. Die Gesellschaft oder die Verwaltungsgesellschaft können nach eigenem Ermessen auf diesen Mindestzeichnungsbetrag und/oder Mindestbestand verzichten. Dies gilt insbesondere für Aktionäre, die ihre Anlage über einen Zeitraum staffeln und mit der Zeit die oben genannten Grenzen erreichen.

Zeichnungsauftrag 
Jeder an RBC Dexia übermittelte Zeichnungsauftrag muss mindestens folgende 
Angaben enthalten:

• Bezeichnung des Teilfonds und der Anteilsklasse
• ISIN-Code
• Zu zeichnende(r) Anteile oder Betrag
• Ausgabeaufschlag (falls zutreffend)
• Kontonummer
• Referenz des Auftrags (falls zutreffend)
• Unterschrift(en) des/der Zeichnungsberechtigten

Internethandel 
Buchungen können über das Internet-Handelssystem „Sara“ (Shareholder Accounting & Registration Application) von RBC Dexia Investor Services bearbeitet werden. Die über einen Client-Server bzw. eine Internet-Schnittstelle zugängliche Anwendung funktioniert in Echtzeit und ist in Englisch sowie in fünf weiteren Sprachen (Französisch, Deutsch, Niederländisch, Italienisch und Spanisch) verfügbar. Weitere Informationen zu diesem System sind beim Customer Services von RBC Dexia Investor Services Bank S.A. in Luxemburg erhältlich.

Telefonhandel
Aufträge können nicht telefonisch erteilt werden.

Mindestbestand 
Bei der R-Share Class (Anteilsklasse für Privatkunden) ist kein Mindestbestand vorgegeben. Fällt der Bestand eines Anteilsinhabers der institutionellen Anteilsklasse aufgrund von Rücknahmen unter den betreffenden Mindestzeichnungsbetrag, kann Sparinvest beschließen, den gesamten Bestand dieses Anteilsinhabers in der betreffenden Anteilsklasse zurückzunehmen.

Kündigungsfrist 
Es gibt keine Kündigungsfrist; übersteigen jedoch die beantragten Rücknahmen an einem Bewertungsstichtag 10% des Inventarwertes der Fondsanteile, behält sich Sparinvest das Recht vor, die Rücknahme aller bzw. eines Teils dieser Anteile auf den darauf folgenden Bewertungsstichtag zu verschieben. Am darauf folgenden Bewertungsstichtag werden diese Anträge gegenüber nachfolgenden Rücknahmeanträgen vorrangig behandelt.

Rücknahmeauftrag
Jeder an RBC Dexia übermittelte Rücknahmeauftrag muss mindestens folgende Angaben enthalten:

• Bezeichnung des Teilfonds und der Anteilsklasse
• ISIN-Code
• Zurückzunehmende(r) Anteile oder Betrag
• Kontonummer
• Referenz des Auftrags (falls zutreffend)
• Standard-Zahlungsanweisungen
• Unterschrift(en) des/der Zeichnungsberechtigten

Anschriften von RBC Dexia
 
RBC Dexia Investor Services Bank S.A.
14, rue Porte de France
L-4360 Esch-sur-Alzette
Luxemburg

Customer Services / Dealing Team
Tel.: + 352 26 05 97 30
Fax: + 352 24 60 95 00
E Mail: customerservices@rbcdexia-is.net

RBC Dexia Investor Services France S.A.
105, rue Réaumur
F-75002 Paris
Frankreich

Customer Services / Dealing Team
Frau Morgan Luo
Tel.: + 33 1 70 37 85 23
Herr Pierre Bodu
Tel.: + 33 1 70 37 85 34
Fax: + 33 1 70 37 85 31
E Mail: disb_at@rbcdexia-is.net

Ausführung der Aufträge 
Die vor dem Annahmeschluss eingegangenen Aufträge werden zu den Nettoinventarwerten abgerechnet, die an diesem Bankgeschäftstag ermittelt wurden.

Bestätigungen 
Die Bestätigungen mit der Angabe der vollständigen Transaktionsdaten der Aufträge werden an dem auf den Handelstag folgenden Tag (T+1) per Fax oder SWIFT i.d.R. vor 12.00 Uhr übermittelt.

Abrechnungen
Die Abrechnung für Zeichnungen und Rücknahmen des Teilfonds erfolgt drei (3) Geschäftstage (Bankgeschäftstage in Luxemburg) nach dem betreffenden Handelstag (T+3).

Gebührenstruktur
Zeichnungsgebühr
Alle Anteilsklassen für Privatanleger: Die Zeichnungsgebühr ist an die Vertriebsstelle bzw. den autorisierten Untervertriebsträger zu zahlen. Die Zeichnungsgebühr entfällt für institutionelle Anleger.

Rücknahmegebühr
Es wird keine Rücknahmegebühr erhoben.

Verwässerungsabgabe

Anlagen in die Teilfonds sind ausschließlich für langfristige Zwecke gedacht. Die Gesellschaft unternimmt angemessene Schritte, um kurzfristigen Handel zu verhindern. Unangemessene kurzfristige Handelstransaktionen in einen und aus einem Teilfonds können die Anlagestrategien beeinträchtigen und höhere Kosten verursachen und sich dadurch negativ auf die Anlageerträge aller Aktionäre, einschließlich der langfristigen Aktionäre, auswirken.
Der Wert eines Teilfonds kann sich infolge der Kosten, die beim Handel mit den Anlagen des Teilfonds (infolge von Zeichnungen, Rücknahmen und/oder Umschichtungen in den bzw. aus dem Teilfonds) entstehen, verringern.
Um die oben beschriebenen unangemessenen Handelspraktiken und die Verwässerung einzudämmen und die daraus entstehenden möglichen negativen Auswirkungen für die übrigen Aktionäre abzumildern, kann der Verwaltungsrat eine „Verwässerungsanpassung“ vornehmen, d.h. den Nettoinventarwert wie nachstehend beschrieben anpassen.
Wenn an einem Bewertungstag die Transaktionen mit Aktien aller Klassen eines Teilfonds insgesamt zu einem Nettoanstieg oder –rückgang der Aktien führen, der einen vom Verwaltungsrat jeweils für den betreffenden Teilfonds festgelegten Schwellenwert (in Bezug auf die Handelskosten für diesen Teilfonds) überschreitet, wird der Nettoinventarwert des Teilfonds um einen Betrag (von höchstens 2,5% dieses Nettoinventarwerts) angepasst, der überwiegend, jedoch nicht ausschließlich auf den geschätzten Steuern und Handelskosten, die für den Teilfonds anfallen können, und der geschätzten Geld-Brief-Spanne der Vermögenswerte, in denen der Teilfonds anlegt, basiert. Die Anpassung erfolgt nach oben, wenn die Nettoentwicklung zu einem Anstieg aller Aktien der Gesellschaft führt, und nach unten, wenn sie zu einem Rückgang führt.

Wechselkursgebühren
Der Nettoinventarwert der Aktienklassen, die auf eine andere Währung als die Referenzwährung des jeweiligen Teilfonds lauten, wird unter Anwendung von Grundsätzen, die mit den oben beschriebenen vergleichbar sind, auf Ebene der Klasse um einen Betrag von 0,05% des jeweiligen Nettoinventarwerts nach oben bzw. nach unten korrigiert, um die Kosten für die Währungsumrechnung auszugleichen.

Die Gebühren werden auf Grundlage des bereinigten Nettoinventarwerts berechnet.

Umtauschgebühr
Es wird keine Umtauschgebühr berechnet. Die Anleger können aufgefordert werden, die Differenz bei der Zeichnungsgebühr zwischen dem Teilfonds, den sie verlassen, und dem Teilfonds, in dem sie Anteilsinhaber werden, zu übernehmen, falls die Zeichnungsgebühr des Teilfonds, in den die Anteilsinhaber ihre Anteile umtauschen, höher ausfällt als die Zeichnungsgebühr des Teilfonds, den sie verlassen.

Referenzwährung der Teilfonds

Sparinvest Global Value
Sparinvest Ethical Global Value
EUR
EUR
Sparinvest European Value
EUR
Sparinvest Global Small Cap Value
EUR
Sparinvest Equitas
EUR
Sparinvest Securus
EUR
Sparinvest Procedo
EUR
Sparinvest High Yield Value Bonds
EUR
Sparinvest Ethical High Yield Value Bonds
Sparinvest Long Danish Bonds
EUR
DKK
Sparinvest Investment Grade Value Bonds
EUR
Sparinvest Emerging Markets Corporate Value BondsEUR

Bestandsbestätigungen 
Bestätigungen über die bei RBC Dexia Investor Services Bank S.A. geführten Bestände sind monatlich per Post, per Fax oder über SWIFT MT535 erhältlich.

Bankdaten
Bankverbindungen finden Sie unter ”Dokumente” im Downloadbereich – Leitfaden und Vordrucke.


Nettoinventarwerte 
Die Nettoinventarwerte aller Teilfonds werden täglich (an jedem Luxemburger Geschäftstag) berechnet.

Veröffentlichung der Nettoinventarwerte 

Die Fondspreise werden an jedem luxemburgischen Geschäftstag (T) gegen 19.00 Uhr (MEZ) bekannt gegeben und T+1 in fast allen bekannten Finanzmedien veröffentlicht.

Die Preise stehen auch auf der Internetseite www.sparinvest.eu zur Verfügung

Register der Anteilsinhaber 
Die Anteile werden in dem von RBC Dexia Investor Services Bank S.A. geführten Verzeichnis der Aktionäre registriert. Es kann vereinbart werden, dass die Anteile eines Treuhänders getrennt im Register des ordnungsgemäß ernannten Treuhänders geführt und als Sammelbestände in das von RBC Dexia Investor Services Bank S.A. geführte Verzeichnis der Aktionäre eingetragen werden. Für die in Luxemburg domizilierten Teilfonds der Sparinvest SICAV berechnet RBC Dexia Investor Services Bank S.A. den Anteilsinhabern keine Depotgebühr.

Umtausch zwischen Teilfonds bzw. Anteilsklassen 
Anteile jeder Anteilsklasse können in Anteile jeder anderen Anteilsklasse desselben oder eines anderen Teilfonds umgetauscht werden. Die Anzahl der Anteile wird anhand folgender Formel bestimmt:

       (B x C)
A = --------------- * EX
        E

A = die Anzahl der auszugebenden Aktien der neuen Aktienklasse
B = die Anzahl der Aktien der ursprünglichen Aktienklasse
C = der Nettoinventarwert pro Aktie der ursprünglichen Aktienklasse
E = der Nettoinventarwert pro Aktie der neuen Aktienklasse
EX = der an dem betreffenden Umtauschtag geltende Wechselkurs zwischen der Währung der umzutauschenden Aktienklasse und der Währung der zuzuweisenden Aktienklasse. Für den Fall, dass kein Wechselkurs benötigt wird, wird die Formel mit 1 multipliziert.

Besteuerung in Luxemburg 
Die Anteile institutioneller Anleger unterliegen derzeit keiner luxemburgischen Kapitalertrag, Körperschaft , Quellen , Schenkung , Vermögen , Erbschaft- oder sonstigen Steuer. Allerdings unterliegt der Fonds einer jährlichen Steuer in Höhe von 0,05% des gesamten Inventarwertes der Anteilsklassen für Privatkunden und in Höhe von 0,01% des gesamten Inventarwertes der Anteilsklassen für institutionelle Anleger.

Dividendenzahlung
Die Dividendenzahlung der ausschüttenden Anteilsklassen erfolgt i.d.R. einmal jähr-lich. Die Dividende wird in der Währung der jeweilige Anteilsklasse gezahlt.

Standardberichte 
Auf Anfrage werden den Anlegern von Sparinvest monatlich Fact Sheets übermittelt. Der Versand erfolgt elektronisch oder per Post. Die Fact Sheets können auch von dieser Website mit den monatlich oder täglich akutalisierten Performancedaten heruntergeladen werden.

Repräsentanzen von Sparinvest S.A. 

Österreich
Sparinvest S.A., (Luxembourg)
Repräsentanz Österreich
Schottenring 16/2
A-1010 Wien
Österreich 
Tel: +43 (0)1 53 712 40 00
Fax: +43 (0)1 53 35 842

Frankreich
Sparinvest S.A., Luxembourg
Bureau de Représentation France
4, rue du Général Lanrezac
F-75017 Paris
Frankreich
Tel.: +33 (0)1 58 05 22 55
Fax: +33 (0)1 58 05 22 59

Deutschland
Sparinvest S.A. (Luxembourg)
Repräsentanz Deutschland
An der Welle 4
D-60422 Frankfurt am Main
Deutschland
Tel.: +49 (0)69 71 58 96 90
Fax: +49 (0)69 71 03 49 80

Niederlande
Sparinvest S.A., (Luxembourg)
Netherlands Repräsentative Office
Laan van Kronenburg 2
5th Floor
1183 AS Amstelveen
Niederlande
Tel: +31 (0)20 545 20 00
Fax: +31 (0)20 545 20 19

Schweden
Sparinvest S.A. (Luxembourg)
Swedish Representative Office
Kungsgatan 33, 5th floor
SE-111 56 Stockholm
Schweden
Phone: +46 84 40 46 70
Fax: +46 84 40 46 71

Zahlstelle Österreich
Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG
Graben 21
A-1010 Wien
Österreich
Tel.: +43 (0)50 100 12139
Fax: +43 (0)50 100 9 12139

Weitere Informationen
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Sparinvest S.A.
Client Services
28, Boulevard Royal
L-2449 Luxemburg
Luxemburg
Tel.: +352 26 27 47 1
Fax: +352 26 27 47 99
E-Mail: mail@sparinvest.lu

RBC Dexia Investor Services Bank S.A.
Customer Services
14, rue Porte de France
L-4360 Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Tel.: + 352 26 05 97 30
Fax: + 352 24 60 95 00
E-Mail: customerservices@rbcdexia-is.net

 

 


Sparinvest S.A. | 28, Boulevard Royal | L-2449 Luxembourg | Telefon: +352 26 27 47 1 | Fax: +352 26 27 47 99